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Regeste

Art. 24 RPG und Umweltschutzrecht; Ausnahmebewilligung für einen Schweinemaststall mit Jauchegrube.
1. Bauten für die weitgehend bodenunabhängige Schweinemast und -zucht können zur Aufstockung eines Landwirtschaftsbetriebs standortgebunden sein (Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG). Standortgebundenheit im vorliegenden Fall bejaht (E. 3).
2. Umweltschutzrechtliche Mindestabstandsvorschriften zur vorsorglichen Emissionsbegrenzung (Art. 3 LRV) sind im Rahmen der Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG zu berücksichtigen. Fall eines Schweinestalls mit Abluftreinigung (E. 4).

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Referenzen

Artikel: Art. 24 RPG, Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG, Art. 3 LRV, Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG