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Regeste

Art. 6 und 18 UVG: Unfall mit Schleudertrauma der Halswirbelsäule ohne organisch nachweisbare Funktionsausfälle.
- Bei einem typischen Beschwerdebild mit einer Häufung von Beschwerden ist der natürliche Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit in der Regel anzunehmen (Erw. 4b).
- Ein solcher Unfall kann nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge und nach der allgemeinen Lebenserfahrung eine Arbeits- bzw. Erwerbsunfähigkeit herbeiführen (Änderung der Rechtsprechung; Erw. 5d/aa).
- Für die Wertung im Einzelfall ist analog zur Methode vorzugehen, wie sie für psychische Störungen entwickelt wurde (BGE 115 V 138 Erw. 6; Erw. 5d/bb).

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Referenzen

BGE: 115 V 138

Artikel: Art. 6 und 18 UVG