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Regeste
Art. 4 BV; unentgeltliche Rechtspflege, Bedürftigkeit.
Es widerspricht Art. 4 BV nicht, von einem Grundeigentümer zu verlangen, einen Kredit auf sein Grundstück aufzunehmen, soweit dieses noch belastet werden kann.
Referenzen
Artikel:
Art. 4 BV