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Regeste

Beneficium excussionis realis (Art. 41 SchKG); Beweislast (Art. 8 ZGB).
Die Rüge der Verletzung der Regel über die Beweislastverteilung ist unbegründet, wenn die Tatsache - vorliegend das Bestehen eines Hypothekarkredits - von Amtes wegen festgestellt oder durch jene Partei dargetan wird, welche nicht die Beweislast trägt (E. 1).

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Referenzen

Artikel: Art. 41 SchKG, Art. 8 ZGB