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Regeste
Art. 76 Abs. 3 BVG; Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen.
Art. 76 Abs. 3 BVG ist wie Art. 87 Abs. 3 AHVG auszulegen (Beantwortung der in BGE 117 IV 82 offengelassenen Frage).
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