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Regeste

Legitimation des Opfers zur staatsrechtlichen Beschwerde. BG vom 4. Oktober 1991 über die Hilfe an Opfer von Straftaten OHG).
Intertemporales Verfahrensrecht. Die verfahrensrechtlichen Bestimmungen des OHG sind anwendbar, wenn der angefochtene Entscheid nach dem Inkrafttreten des OHG ergangen ist (E. 1).
Voraussetzungen der seit dem Inkrafttreten des OHG erweiterten Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde (Art. 8 Abs. 1 OHG; Änderung der Rechtsprechung; E. 2).
Umfang des dem Opfer zustehenden Gehörsanspruchs nach dem Opferhilfegesetz und nach Art. 4 BV. Beweislast im Strafverfahren, soweit zivilrechtliche Ansprüche betroffen sind (E. 3).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 8 Abs. 1 OHG, Art. 4 BV