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Regeste

Art. 4, 22ter, 31 und 35 BV, Art. 2 ÜbBest. BV sowie persönliche Freiheit; Verbot von Geldspielautomaten; abstrakte Normenkontrolle.
Das Verbot von Geschicklichkeits-Geldspielautomaten verstösst nicht gegen die Bundesverfassung. Überprüfung der Vereinbarkeit des Verbots mit:
1. dem Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts nach Art. 2 ÜbBest. BV i.V.m. Art. 35 BV (E. 3);
2. der Handels- und Gewerbefreiheit gemäss Art. 31 BV (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4);
3. der Eigentumsgarantie nach Art. 22ter BV (E. 5);
4. dem Gleichbehandlungsgebot gemäss Art. 4 und 31 BV (E. 6);
5. der persönlichen Freiheit (E. 7).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 31 BV, Art. 35 BV, Art. 22ter BV

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