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Regeste

Art. 6 Ziff. 2 EMRK und Art. 4 BV; Grundsatz "in dubio pro reo"; Bedeutung der Maxime bei der Feststellung der Täterschaft des Angeklagten (Präzisierung der Rechtsprechung).
Rechtsgrundlage der Maxime "in dubio pro reo" (E. 2b).
Inhalt und Tragweite des Grundsatzes (E. 2c).
Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts (E. 2d).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 6 Ziff. 2 EMRK, Art. 4 BV