Regeste
Art. 6 Ziff. 1 EMRK.
Ein erstinstanzlicher Nichteintretensentscheid infolge Nichtbezahlung des Kostenvorschusses betrifft jedenfalls solange keine zivilrechtliche Streitigkeit im Sinne von Art. 6 Ziff. 1 EMRK, als dadurch die Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs nicht rechtlich oder faktisch verunmöglicht wird (E. 4).