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Regeste

Art. 43 ff. OG; Zulässigkeit der Berufung; Krankenversicherung.
Fall, in dem sich die obere kantonale Spruchbehörde zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit auf das Gerichtsorganisationsgesetz des Kantons stützt und vorfrageweise eine Frage des Bundesrechts beantwortet (E. 1). Voraussetzungen, unter denen die Berufung zulässig ist (E. 2).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 43 ff. OG