Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 32 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1, 2 (Satz 2 lit. b) und 3 KVG; Art. 19bis Abs. 5 und Art. 23 KUVG: Wahl des Leistungserbringers und Kostenübernahme. Begriff der medizinischen Gründe (ohne Notfall) und Umfang der Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, wenn solche gegeben sind, insbesondere wo verschiedene Methoden oder Operationstechniken für die in stationärem Rahmen durchzuführende Behandlung derselben Krankheit in Betracht fallen.
Die altrechtliche Ordnung (Art. 19bis Abs. 5 und Art. 23 KUVG sowie die dazu ergangene Rechtsprechung) gilt sinngemäss auch unter dem neuen Recht.

Inhalt

Ganzes Dokument
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 19bis Abs. 5 und Art. 23 KUVG