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Regeste

Art. 6 und 48 lit. a VwVG; Art. 103 lit. a OG; Beschwerdelegitimation und Parteistellung im Verfahren um die Überprüfung der Aktivitäten der Rentenanstalt-Tochtergesellschaft Long Term Strategy AG (LTS).
Die Mitglieder der Konzernleitung der Rentenanstalt sind zur Anfechtung der Verfügung des Bundesamtes für Privatversicherungen, welche die Rentenanstalt verpflichtete, gegen sie Klage zu erheben, nicht befugt (E. 2-5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

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Artikel: Art. 6 und 48 lit. a VwVG, Art. 103 lit. a OG

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