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Regeste

Art. 2 Abs. 2 und Art. 123 Abs. 2 ZGB; Ausschluss der Teilung der Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge; Rechtsmissbrauchsverbot.
Gründe, die es rechtfertigen können, die Teilung der Austrittsleistungen aus beruflicher Vorsorge ganz oder teilweise zu verweigern (E. 4 und 5).

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Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 2 Abs. 2 und Art. 123 Abs. 2 ZGB

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