Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 

Regeste

Art. 29 Abs. 2, Art. 99 Abs. 2 VZG; Schätzung des zu versteigernden Grundstücks.
Bekanntmachung der Schätzung und Voraussetzungen zur Bestreitung (E. 3).

Inhalt

Ganzes Dokument:
Regeste: deutsch französisch italienisch

Referenzen

Artikel: Art. 29 Abs. 2, Art. 99 Abs. 2 VZG

Navigation

Neue Suche