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Regeste a
Art. 84 BGG; Auslieferung eines FIFA-Funktionärs an die USA, besonders bedeutender Fall.
Besonders bedeutender Fall in Anbetracht der Tragweite der Angelegenheit bejaht (E. 1.3).
Regeste b
Art. 43 BGG; ergänzende Beschwerdeschrift.
Nicht erstreckbare Nachfrist zur Ergänzung der Beschwerdebegründung ausnahmsweise gewährt, da dem Vertreter des Beschwerdeführers nur vier Arbeitstage zur Ausarbeitung der Beschwerdeschrift zur Verfügung standen und der Fall vergleichsweise umfangreich war (E. 1.5).
Regeste c
Art. 2 AVUS, Art. 23 Abs. 1 i.V.m. Art. 4a Abs. 1 lit. b UWG, Art. 35 Abs. 2 lit. a IRSG; Strafbarkeit nach schweizerischem Recht, Antragserfordernis.
Bei der Beurteilung der Strafbarkeit nach schweizerischem Recht ist das Erfordernis des Strafantrags unbeachtlich (E. 5).
Regeste d
Art. 32 IRSG; örtliche Zuständigkeit des ersuchenden Staates.
Die Rechtshilfe darf nur verweigert werden, wenn der ersuchende Staat seine Zuständigkeit in willkürlicher Weise bejaht. Im zu beurteilenden Fall keine willkürliche Bejahung der Zuständigkeit durch die USA (E. 6).
Regeste e
Art. 17 AVUS, Art. 40 IRSG; konkurrierende Auslieferungsersuchen der USA und Nicaraguas, Vorrang.
Keine Ermessensüberschreitung, wenn das Bundesamt für Justiz unter den gegebenen Umständen dem Auslieferungsersuchen der USA den Vorrang gegeben hat (E. 7).
Regeste f
Art. 103 Abs. 2 lit. c BGG, Art. 21 Abs. 4 lit. a IRSG; Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; aufschiebende Wirkung.
Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen einen Entscheid, der die Auslieferung bewilligt, hat von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung (E. 8).
Inhalt
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Regeste:
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Referenzen
Artikel: Art. 84 BGG, Art. 43 BGG, Art. 2 AVUS, Art. 4a Abs. 1 lit. b UWG mehr...