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Regeste

Art. 43 Abs. 4 und 5bis KVG; Anpassung der Tarifstruktur TARMED durch den Bundesrat.
Art. 43 Abs. 4 Satz 2 und Art. 43 Abs. 5bis KVG schliessen nicht aus, dass der Bundesrat bei einer Anpassung der Tarifstruktur die Taxpunkte bestimmter Positionen linear kürzt und dabei auch politischen Anliegen Rechnung trägt (E. 6.4 und 6.5).

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Referenzen

Artikel: Art. 43 Abs. 4 und 5bis KVG, Art. 43 Abs. 4 Satz 2 und Art. 43 Abs. 5bis KVG