Regeste
Eigentumsgarantie:
1. Begriff und Inhalt der Garantie.
2. Verfahren zur Geltendmachung der Entschädigung für materielle Enteignung zufolge öffentlichrechtlicher Eigentumsbeschränkungen. Verhältnis des Expropriationsverfahrens und der Entschädigungsklage vor den ordentlichen richterlichen Behörden (Zürich).
3. Wo dem von einem behördlichen Eingriff Betroffenen zur Geltendmachung seiner Entschädigungsforderung der Weg an den Richter geöffnet ist, liegt in der administrativen Ablehnung der Eröffnung eines Expropriationsverfahrens kein Verstoss gegen die Eigentumsgarantie.