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Regeste

1. Art. 352 ff. StGB; Rechtshilfe.
Durch das Gesuch um Ermächtigung eines Bundesbeamten zur Zeugenaussage und zur Herausgabe von amtlichen Akten wird Rechtshilfe im Sinne von Art. 352 ff. StGB beansprucht, über deren Gewährung im Streitfall das Bundesgericht entscheidet (Erw. 1).
2. Art. 28 BtG; Zeugnispflicht der Bundesbeamten.
Ermächtigung des Beamten zur Zeugenaussage und Aktenvorlage. Wovon hängt es ab, ob die Ermächtigung zu erteilen ist oder verweigert werden darf? (Erw. 2-4).

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Referenzen

Artikel: Art. 352 ff. StGB, Art. 28 BtG