Regeste
1. Art. 24 lit. a MSchG, Art. 1 UWG. Die Bezeichnung "Blick" für eine Tageszeitung unterscheidet sich genügend von der Marke "Quick" einer illustrierten Wochenschrift (Erw. 1, 2).
2. Art. 28, 29 ZGB . Geniessen berühmte Marken weitergehenden Schutz als nach MSchG und UWG? (Erw. 3).