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Regeste

1. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV gegen einen Entscheid, der die Höhe des Honorars eines Anwalts endgültig festsetzt, ohne über die Schuldpflicht des Klienten zu entscheiden (Erw. 1).
2. Wann folgt aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör, dass ein Entscheid zu begründen ist? (Erw. 2).
3. Massgebliche Gesichtspunkte für die Bemessung des Anwaltshonorars (Erw. 4 und 5a).
4. Aufgabe des Anwalts, der kantonalen Moderationsbehörde und des mit einer Willkürbeschwerde befassten Bundesgerichts in bezug auf die Bemessung des Honorars (Erw. 5b und 6c).
5. Aufhebung des Entscheids der kantonalen Moderationsbehörde, durch den das Anwaltshonorar auf einen Betrag festgesetztwird, der im Hinblick auf die geleistete Arbeit und die übernommene Verantwortung offensichtlich übersetzt ist (Erw. 6).

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV