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Regeste

Kantonales Prozessrecht, Rechtsmittelfristen, Treu und Glauben.
Ist die gesetzliche Ordnung der Rechtsmittelfristen unklar oder zweideutig, so verstösst es gegen Treu und Glauben und damit gegen Art. 4 BV, sie anders auszulegen, als sie vom Rechtsuchenden in guten Treuen verstanden werden.

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Referenzen

Artikel: Art. 4 BV