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Regeste

Art. 24 Abs. 1 und 26 MVG.
- Voraussetzungen der Rente auf bestimmte oder unbestimmte Zeit.
- Zusprechung einer neuen Rente auf bestimmte Zeit und Revision (revidierbare Rentenelemente).
- Bestimmung des Invaliditätsgrades (besondere Arbeitsbedingungen, erzieltes Einkommen).

Inhalt

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Referenzen

Artikel: Art. 24 Abs. 1 und 26 MVG