Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
767 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://105-V-44
  1. 105 V 44
    Relevanz
    11. Urteil vom 20. Februar 1979 i.S. Keller AG gegen Ausgleichskasse des Kantons Zürich und AHV-Rekurskommission des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 1 AlVB umschreibt den Kreis der Beitragspflichtigen und die Ausnahmen von der Beitragspflicht abschliessend.
  2. 104 V 201
    Relevanz
    50. Urteil vom 22. September 1978 i.S. Wormser gegen Arbeitslosenversicherungskasse des Kantons Zürich und Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 24 Abs. 2 lit. b AlVG, Art. 9 Abs. 2 AlVB und Art. 12 Abs. 1 AlVV 1977. Die Frage der Arbeitnehmereigenschaft in der Arbeitslosenversicherung ist grundsätzlich nach dem AHV-Beitragsstatut zu beantworten (Anpassung der Rechtsprechung an das seit 1. ...
  3. 110 V 236
    Relevanz
    38. Urteil vom 17. Juli 1984 i.S. Eidgenössische Ausgleichskasse gegen Seiler und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 4 Abs. 2 lit. b AHVG, Art. 6quater Abs. 1 AHVV, alt Art. 6ter Abs. 1 AHVV. Der jährliche Freibetrag ist anwendbar, wenn für eine praktisch regelmässige Erwerbstätigkeit (in casu Ersatzrichtertätigkeit am Bundesgericht) die periodische Lohnabrechnun...
  4. 106 V 53
    Relevanz
    12. Urteil vom 29. Januar 1980 i.S. Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich gegen Hangartner und Kantonale Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung, Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 24 Abs. 2 lit. b AlVG, Art. 9 Abs. 2 AlVB und Art. 12 Abs. 1 AlVV. Massgebend für die Frage der Arbeitnehmereigenschaft in der Arbeitslosenversicherung (hier: von Akkordanten) ist das AHV-Beitragsstatut, sofern sich dieses nicht als offensichtlich ...
  5. 105 V 98
    Relevanz
    23. Urteil vom 7. März 1979 i.S. Dardenne gegen Staatliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt und Schiedskommission für Arbeitslosenversicherung des Kantons Basel-Stadt
    Regeste [D, F, I] Art. 17 Abs. 1 AlVV. Die Befreiung vom Beschäftigungsnachweis gilt nur für jene arbeitslosen Tage, die innerhalb der Frist von 365 Tagen liegen, die am 1. Tag nach dem Studienabschluss zu laufen begonnen hat.
  6. 108 V 103
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil vom 18. August 1982 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Frei und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
    Regeste [D, F, I] Art. 19 Abs. 2 AlVV. Das Erfordernis der Überprüfbarkeit der beitragspflichtigen Beschäftigung (Art. 9 Abs. 2 AlVB) gilt sinngemäss auch im Rahmen des Art. 19 Abs. 2 AlVV, wenn zu beurteilen ist, ob der Auslandaufenthalt zu Ausbildungszwecken zu einer V...
  7. 107 V 113
    Relevanz
    24. Urteil vom 10. Februar 1981 i.S. M. gegen Öffentliche Arbeitslosenkasse Thun-Oberland und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 9 Abs. 2 AlVB, Art. 13 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 1 AlVV. - Begriff des Teilzeitbeschäftigten (Erw. 2b). - Begriff der regelmässigen Beschäftigung eines Teilzeitbeschäftigten (Erw. 3). - Bei Teilzeitbeschäftigung sind 8 2/3 Wochen, während denen der V...
  8. 106 V 230
    Relevanz
    52. Auszug aus dem Urteil vom 14. November 1980 i.S. Imboden gegen Städtische Arbeitslosenkasse Bern und Versicherungsgericht des Kantons Bern
    Regeste [D, F, I] Art. 29 Abs. 1 AlVV ist gesetzmässig (Erw. 2). Art. 17 Abs. 1 AlVV. Beginn der Sonderkarenzfrist bei Hochschulabsolventen (Erw. 3). Art. 38 Abs. 2 AlVV ist weder gesetz- noch verfassungswidrig (Erw. 5).
  9. 105 V 325
    Relevanz
    67. Auszug aus dem Urteil vom 21. November 1979 i.S. Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich gegen Benz und Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Art. 36 Abs. 2 lit. c AlVG, 9 Abs. 2 AlVB und 12 Abs. 1 AlVV. Überprüfbarkeit der beitragspflichtigen Beschäftigung, insbesondere bei Reisenden, Vertretern usw., die auf reiner Provisionsbasis arbeiten.
  10. 109 V 52
    Relevanz
    11. Urteil vom 14. April 1983 i.S. Bärtschi gegen Staatliche Arbeitslosenkasse Basel-Stadt und Schiedskommission für Arbeitslosenversicherung des Kantons Basel-Stadt
    Regeste [D, F, I] Art. 24 Abs. 2 lit. b AlVG, Art. 9 Abs. 2 AlVB, Art. 12 Abs. 1 AlVV. Die für den Nachweis einer beitragspflichtigen Beschäftigung während mindestens 150 vollen Arbeitstagen geltende Frist von 365 Tagen bestimmt sich rückwirkend vom Zeitpunkt an, in welc...

Suchtipp

Sie können Ihre Suche auf Entscheide aus einem bestimmten Zeitraum einschränken, indem Sie bei den Einschränkungen ein Anfangs- und Endjahr wählen.