Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
304 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://85-II-1
  1. 85 II 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 30. Januar 1959 i.S. Schmidhauser gegen Schmidhauser.
    Regeste [D, F, I] Scheidungsklage nach Trennung, Art. 147 Abs. 2 und 3 ZGB. Klageausschliessungsgrund der Wiedervereinigung. Wiedervereinigung liegt nicht vor, wenn die Ehefrau vorübergehend in die Wohnung des Mannes - unter ausdrücklichem Ausschluss der Wiederaufnahme e...
  2. 81 II 481
    Relevanz
    75. Urteil der II. Zivilabteilung vom 24. November 1955 i. S. Eheleute Gallati.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung. 1. Der Ehegatte, dessen Schuld die Zerrüttung zwar vorwiegend, aber doch nicht ausschliesslich verursacht hat, ist gemäss Art. 147 /48 ZGB nach Ablauf der Trennung, sofern keine Wiedervereinigung erfolgt ist, auch dann zur Klage auf Scheid...
  3. 92 II 73
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 16. Juni 1966 i.S. X. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 148 Abs. 2 ZGB, Scheidungsklage nach Ablauf der Trennung. Dem schuldlosen, auf Scheidung beklagten Ehegatten kann nicht vorgeworfen werden, er verweigere die Wiedervereinigung, wenn der Kläger diese überhaupt nicht oder nicht ernstlich verlangt. Ei...
  4. 82 III 1
    Relevanz
    1. Entscheid vom 20. April 1956 i.S. Gasser.
    Regeste [D, F, I] Zwangsvollstreckung unter Ehegatten. Art. 173 ff. ZGB. Wird einem Ehegatten a) bei einer Verfügung im Scheidungsprozesse nach Art. 145 b) bei einer Verfügung zum Schutze der ehelichen Gemeinschaft nach Art. 170 ZGB; c) bei gerichtlicher Trennung der Ehe...
  5. 122 III 305
    Relevanz
    55. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 30. August 1996 i.S. E. B. gegen G. B. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 146 Abs. 3 ZGB; Trennung der Ehe bei Klage auf Scheidung. Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kann gemäss Art. 146 Abs. 3 ZGB nur dann auf Trennung der Ehe erkannt werden, wenn Aussicht auf Wiedervereinigung besteht. Wird zur Hauptsache auf Scheid...
  6. 83 II 169
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 27. Juni 1957 i.S. Keller gegen Keller.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung. Wenn eine Partei auf Scheidung, die andere nur auf Trennung klagt und beide Klagen an sich begründet sind, ist in Gutheissung der erstern Klage allein die Scheidung auszusprechen und die Trennungsklage gegenstandslos zu erklären.
  7. 109 II 367
    Relevanz
    77. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 23. Juni 1983 i.S. E. gegen E. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Trennungsvereinbarung unter Ehegatten auf unbestimmte Zeit. Lehnt die Ehefrau ohne Nachweis der Voraussetzungen von Art. 170 Abs. 1 ZGB unter Berufung auf eine unter den Ehegatten vereinbarte Trennung auf unbestimmte Zeit die Wiederaufnahme der eheliche...
  8. 84 II 409
    Relevanz
    54. Urteil der II. Zivilabteilung vom 26. September 1958 i.S. Eheleute L.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung nach Trennung. Alleinschuld des Klägers (Art. 148 Abs. 1 ZGB). Verweigerung der Wiedervereinigung durch die Beklagte? (Art. 148 Abs. 2 ZGB).
  9. 87 II 1
    Relevanz
    1. Auszug aus dem Urteil vom 9. Februar 1961 i.S. Eheleute K.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Ehegatte, der die Ehe gebrochen hat, die Scheidung wegen tiefer Zerrüttung im Sinne von Art. 142 ZGB durchsetzen?
  10. 80 II 1
    Relevanz
    1. Urteil der II. Zivilabteilung vom 27. April 1954 i. S. Bopp gegen Bopp.
    Regeste [D, F, I] Ehescheidung, tiefe Zerrüttung; Art. 142 Abs. 2 ZGB. Obwohl sich beim Kläger die Abwendung von der Ehefrau heute bis zur tatsächlichen Unüberwindlichkeit krankhaft fixiert hat, steht Art. 142 Abs. 2 seiner Klage entgegen, wenn dieser Zustand auf sein sc...

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung