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503 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://85-III-43
  1. 85 III 43
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    10. Auszug aus dem Entscheid vom 26. März 1959 i.S. Hunziker.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung (Art. 93 SchKG). Soweit die wirklichen Bezüge des Schuldners nach Abzug der notwendigen Gewinnungskosten das Existenzminimum übersteigen, sind sie ohne Rücksicht darauf, ob der Dienstvertrag sie als Lohn oder als Spesenersatz bezeichnet, al...
  2. 85 III 131
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    30. Entscheid vom 12. Oktober 1959 i.S. Probst.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung bei Handelsreisenden. Unter welchen Voraussetzungen hat das Betreibungsamt gemäss BGE 84 III 37 ff. vorzugehen, d.h. den Arbeitgeber des Schuldners über die Beachtung der Vorschriften des HRAG zu befragen und gegebenenfalls bestrittene Ansp...
  3. 86 III 53
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    16. Entscheid vom 23. August 1960 i.S. K.
    Regeste [D, F, I] Pfändung des Rein-Einkommens aus selbständiger Berufstätigkeit (entsprechende Anwendung des Art. 93 SchKG). 1. Pflicht des Betreibungsamtes, die zur Ermittlung des allfällig pfändbaren Teilbetrages des Reinverdienstes wesentlichen Tatsachen abzuklären. ...
  4. 81 III 147
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    41. Entscheid vom 24. September 1955 i.S. Bühler.
    Regeste [D, F, I] Voraussetzungen und Wirkungen der Pfändung eines bestrittenen Lohnguthabens. Art. 93 SchKG.
  5. 82 III 51
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    18. Entscheid vom 14. Juni 1956 i.S. Speck.
    Regeste [D, F, I] 1. Beginn der Rekursfrist gegen einen während der Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes zugestellten Beschwerdeentscheid (Art. 56 SchKG). 2. Eine nur hinsichtlich der Höhe angefochtene Lohnpfändung kann von der Aufsichtsbehörde auch nach ihrer g...
  6. 86 III 8
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    5. Entscheid vom 3. Mai 1960 i.S. Vonlanthen.
    Regeste [D, F, I] Forderungen (insbesondere künftige Lohnguthaben) kann das die Betreibung führende Amt selbst pfänden, auch wenn sich der Wohn- und Geschäftsort des Drittschuldners (der Arbeitsort des Betriebenen) nicht in seinem Bezirk befindet - Art. 89 SchKG.
  7. 107 III 78
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    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. August 1981 i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft und Kanton Zürich (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben.
  8. 99 III 52
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    12. Entscheid vom 3. Dezember 1973 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines Anspruchs gegen eine Personalfürsorgestiftung. Pfändbarkeit einer Forderung mit ungewissem Fälligkeitstermin (Erw. 3). Schätzungswert einer solchen Forderung (Erw. 4).
  9. 93 III 33
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    7. Entscheid vom 25. April 1967 i.S. Robert Walther AG
    Regeste [D, F, I] Die Pfändung und Arrestierung von Erwerbseinkommen (Art. 93, 275 SchKG) bleibt nicht nur bei einem Stellenwechsel des Schuldners, sondern auch dann wirksam, wenn dieser die selbständige mit einer unselbständigen Erwerbstätigkeit vertauscht oder umgekehr...
  10. 95 III 9
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    3. Entscheid vom 21. März 1969 i.S. Tanara - Finanz AG
    Regeste [D, F, I] Konkurrenz der Lohnpfändung mit einer zuvor erfolgten Lohnabtretung. Das Betreibungsamt hat die vom Zessionar geltend gemachte Lohnabtretung auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Arbeitgeber des Betriebenen erst seit der Lohnpfändung (während deren...

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