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609 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://108-III-41
  1. 108 III 41
    Relevanz
    16. Urteil der II. Zivilabteilung vom 8. Januar 1982 i.S. N. gegen P. AG und Kassationsgericht des Kantons Zürich (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Frist für die Arrestprosequierungsklage, Nachfrist bei Unzuständigkeit des Richters (Art. 278 Abs. 2 SchKG, 139 OR). Es ist nicht willkürlich, Art. 139 OR analog auf die Frist für die Einreichung der Arrestprosequierungsklage anzuwenden.
  2. 114 II 183
    Relevanz
    31. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 7. Juni 1988 i.S. Banco Nacional de Cuba gegen Banco Central de Chile (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 43 Abs. 1 OG. Einrede der Rechtshängigkeit. Berufungsfähigkeit. Kognition des Bundesgerichts. Arrestprosequierung. Berufungsfähigkeit eines kantonalen Entscheides über die Einrede der Rechtshängigkeit der gleichen Sache vor einem ausländischen Geri...
  3. 108 III 36
    Relevanz
    15. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 29. April 1982 i.S. Vogel (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrest, Frist für die Arrestprosequierungsklage (Art. 278 SchKG). Der Fristenlauf für die Einleitung der Arrestprosequierungsklage wird durch ein hängiges Widerspruchsverfahren jedenfalls dann gehemmt, wenn es sich um einen sogenannten Ausländerarrest (...
  4. 82 III 40
    Relevanz
    15. Entscheid vom 19. Januar 1956 i. S. Hog.
    Regeste [D, F, I] Ausländerarrest (Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG). Gültige Arrestprosequierung a) durch Klageanhebung am Arrestort binnen gesetzlicher Frist, b) nach Rückweisung dieser Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit des Gerichtes, weil der aufrechtstehende Schuldn...
  5. 81 III 153
    Relevanz
    43. Entscheid vom 7. September 1955 i.S. Speck.
    Regeste [D, F, I] Arrestprosequierung (Art. 278 SchKG). 1. Vor Bewilligung des Arrestes eingeleitete Klage? 2. Die Frist von Art. 278 Abs. 2 Satz 1 SchKG wird durch die Einleitung der Forderungsklage gewahrt, auch wenn der Gläubiger die Möglichkeit gehabt hätte, provisor...
  6. 93 III 72
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    13. Entscheid vom 7. November 1967 i.S. Chapaprieta.
    Regeste [D, F, I] Arrest. 1. Hinfall eines Arrestes mangels einer Klage oder Betreibung, die ihn nach Art. 278 SchKG aufrechtzuerhalten vermöchte. Befugnis des Schuldners, den Hinfall durch die Betreibungsbehörden feststellen zu lassen. Verwirkung dieser Befugnis? - Der ...
  7. 95 II 204
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    26. Urteil der I. Zivilabteilung vom 14. März 1969 i.S. Itasas AG. gegen Banco de Bilbao.
    Regeste [D, F, I] Berufung gegen Vorentscheid über die örtliche Zuständigkeit, Art. 49 OG. Art. 278 Abs. 2 SchKG enthält keine bundesrechtliche Vorschrift über die örtliche Zuständigkeit für die Arrestprosequierungsklage.
  8. 110 III 97
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    26. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 22. November 1984 i.S. Raiffeisenbank Altach gegen Roterrag Etablissement (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Art. 278 SchKG. Die Arrestprosequierungsklage muss die Forderung betreffen, für welche der Arrest bewilligt worden ist. Das Bundesrecht ermächtigt den Gläubiger nicht, mit dieser Klage auch andere Forderungen geltend zu machen.
  9. 121 III 184
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    38. Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 27. Juni 1995 i. S. X. Treuhand AG (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Arrestprosequierung (Art. 278 Abs. 1 SchKG). Ein Arrest kann durch Betreibung oder durch Klage prosequiert werden (Änderung der Rechtsprechung).
  10. 130 III 515
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    65. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung i.S. X. und Y. gegen Z. (Berufung) 5C.235/2003 vom 4. März 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 32 Abs. 2 und 3 SchKG; Rückweisung und Weiterleitung von Klagen wegen Unzuständigkeit. Von Bundesrechts wegen besteht für Klagen nach SchKG, die bei einem unzuständigen Gericht eingereicht worden sind, keine Weiterleitungspflicht (E. 4). Das kanton...

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