Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
185 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://80-III-106
  1. 80 III 106
    Relevanz
    23. Entscheid vom 29. Oktober 1954 i.S. Kündig.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen, Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Automobil eines Reisevertreters: nicht unpfändbar, wenn in der Branche noch Stellen für Reisende ohne eigenes Auto zu findensind. Erfordernis der Wirtschaftlichkeit des Autos als Berufshilfsmit...
  2. 97 III 52
    Relevanz
    13. Auszug aus dem Entscheid vom 22. Juli 1971 i.S. X.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Auto). Befand sich der Schuldner im Zeitpunkt der Arrestlegung in gekündigtem Arbeitsverhältnis, so kommt es darauf an, ob er ohne eigenen Wagen konkret die Möglichkeit hatte, in der Nähe seine...
  3. 111 III 52
    Relevanz
    12. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 9. Oktober 1985 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung 1. Schutz der Persönlichkeitssphäre des Schuldners. Angaben, welche die Aufsichtsbehörde für die Beurteilung der Kompetenzqualität eines Pfändungsgegenstandes benötigt, kann der Schuldner nicht unter Berufung auf den Schutz seiner Persönlichkei...
  4. 98 III 31
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Entscheid vom 14. Juni 1972 i.S. Sch.
    Regeste [D, F, I] Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Automobil). Massgebend für die Bestimmung der Kompetenzqualität eines Personenwagens im Konkursverfahren sind die Verhältnisse im Zeitpunkt der Inventaraufnahme (Bestätigung der Rechtsprechung)...
  5. 80 II 150
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 23. März 1954 i.S. Wydler gegen J. Müller & Co. A.-G.
    Regeste [D, F, I] Art. 13 und 19 HRAG. Die Nichtigkeit einer Abrede, nach welcher der Auslagenersatz in der Provision eingeschlossen ist, setzt voraus, dass der Reisende in seinen berechtigten Interessen verkürzt wurde.
  6. 85 III 65
    Relevanz
    15. Entscheid vom 15. Mai 1959 i.S. Kern.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Art. 92 Ziff. 3 SchKG). Die Ehefrau des Schuldners ist nicht legitimiert, die Unpfändbarkeit eines vom Schuldner verwendeten, von ihr selber nicht benötigten Berufswerkzeugs (Automobils) im eigenen Namen geltend zu m...
  7. 81 II 234
    Relevanz
    41. Urteil der I. Zivilabteilung vom 10. Mai 1955 i. S. Grossen gegen Schwarz & Co.
    Regeste [D, F, I] Art. 14, 13, 3 Abs. 2 und 9 Abs. 2 HRAG. Ansprüche des Reisenden bei Verwendung eines Motorfahrzeugs ohne Weisung des Dienstherrn. Folgen der Nichtausscheidung von Entgelt und Auslagenersatz (Änderung der Rechtsprechung).
  8. 80 III 15
    Relevanz
    4. Entscheid vom 22. Mai 1954 i. S. Scholl.
    Regeste [D, F, I] Nicht als Berufsgerät im Sinne von Art. 92 Ziff. 3 SchKG zu betrachten ist das Automobil, das der Schuldner im Betrieb einer Aktiengesellschaft, deren einziger Aktionär er ist, verwendet.
  9. 108 III 60
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 28. Oktober 1982 i.S. R. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines Personenwagens (Art. 92 Ziff. 1 SchKG). Ein Invalider kann für die Kontaktnahme mit der Aussenwelt, für seine privaten Besorgungen und für seine eingeschränkte berufliche Tätigkeit auf die Benützung eines Personenwagens angewiesen sein. K...
  10. 81 II 627
    Relevanz
    93. Urteil der I. Zivilabteilung vom 29. November 1955 i. S. Müller gegen Hubschmid.
    Regeste [D, F, I] Art. 19 HRAG, Art. 2 ZGB. Das Verbot, die in Art. 19 HRAG genannten Vorschriften auszuschliessen oder zu Ungunsten des Reisenden abzuändern, gilt ohne Ausnahme (Erw. 2). Kein Rechtsmissbrauch in der nachträglichen Geltendmachung von Spesenersatzansprüch...

Suchtipp

Sie können Ihre Suche auf Entscheide aus einem bestimmten Zeitraum einschränken, indem Sie bei den Einschränkungen ein Anfangs- und Endjahr wählen.