Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
1113 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://80-III-20
  1. 80 III 20
    Relevanz
    6. Entscheid vom 26. Februar 1954 i. S. Lustenberger.
    Regeste [D, F, I] Unentbehrliche Hausgeräte und Möbel (Art. 92 Ziff. 1 Sch KG). Selbständiger Unpfändbarkeitsanspruch der Angehörigen des Schuldners, ohne Rücksicht auf einen von ihm mündlich oder schriftlich erklärten Verzicht, und mit Beginn der Beschwerdefrist von der...
  2. 82 III 19
    Relevanz
    8. Entscheid vom 19. April 1956 i.S. Nussbaumer.
    Regeste [D, F, I] Zur Anwendung von Art. 92 Ziff. 1 SchK G: 1. Wann ist im Hinblick auf das zu erwartende Verwertungsergebnis von der Pfändung abzusehen? 2. Unter welchen Voraussetzungen ist ein mündiges Kind des Schuldners zu seiner Familie zu zählen?
  3. 88 III 103
    Relevanz
    15. Entscheid vom 14. November 1962 i.S. König.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Möbeln (Art. 92 Ziff. 1 SchKG). Beschwerde- und Rekurslegitimation des Ehemanns der Schuldnerin. Ist das gepfändete Möbelstück unentbehrlich? Ein zwar nicht unentbehrliches, aber doch nur schwer zu entbehrendes Möbelstück ist unpfändb...
  4. 86 III 6
    Relevanz
    4. Auszug aus dem Entscheid vom 20. Januar 1960 i.S. Zumstein.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit einer dem Familienbedarf angepassten klemen Waschmaschine beim Fehlen anderer Vorrichtungen zum Besorgen der Wäsche. Art. 92 Ziff. 1 SchKG. Auswechslung gegen eine vom Gläubiger angebotene nicht maschinelle Waschvorrichtung?
  5. 86 III 47
    Relevanz
    15. Entscheid vom 5. Juli 1960 i.S. Merki.
    Regeste [D, F, I] 1. Pflicht des Betreibungsamtes und (im Beschwerdeverfahren) der Aufsichtsbehörden, die sich aus Art. 92 SchKG ergebenden Schranken der Zwangsvollstreckung zu beachten und die hiefür entscheidenden tatsächlichen Verhältnisse, soweit dies in der Schweiz ...
  6. 108 III 60
    Relevanz
    20. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 28. Oktober 1982 i.S. R. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines Personenwagens (Art. 92 Ziff. 1 SchKG). Ein Invalider kann für die Kontaktnahme mit der Aussenwelt, für seine privaten Besorgungen und für seine eingeschränkte berufliche Tätigkeit auf die Benützung eines Personenwagens angewiesen sein. K...
  7. 82 III 54
    Relevanz
    19. Auszug aus dem Entscheid vom 7. Mai 1956 i.S. Spadin.
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Legitimation zur Beschwerde. Art. 17 ff., 93 SchKG. Wegen der Lohnpfändung können sich ausser dem Schuldner auch die auf sein Einkommen angewiesenen Familienangehörigen beschweren (Änderung der Rechtsprechung).
  8. 82 III 152
    Relevanz
    38. Entscheid vom 1. Dezember 1956 i.S. Frei.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen. Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit des Hilfsmotorrades eines Schichtarbeiters mit 3 km langem Weg zur Arbeitsstätte. Ablehnung der Auswechslung gegen ein vom Gläubiger angebotenes Fahrrad ohne Motor.
  9. 88 IV 21
    Relevanz
    8. Urteil des Kassationshofes vom 10. April 1962 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen X.
    Regeste [D, F, I] 1. Art. 164 Ziff. 1 StGB. Eine der Betreibung auf Pfändung unterliegende Schuldnerin, die als Untersuchungsgefangene in heimlichen Briefen an Dritte Vorkehren trifft, um Vermögensstücke verheimlichen oder beiseiteschaffen zu lassen, und hernach dem Betr...
  10. 82 III 104
    Relevanz
    29. Entscheid vom 5. Oktober 1956 i.S. Frutiger.
    Regeste [D, F, I] Unpfändbarkeit (Art. 92 Ziff. 1 SchKG). Die massgebenden tatsächlichen Verhältnisse sind von Amtes wegen abzuklären; Art. 8 ZGB gilt hier nicht. Ist die Einrichtung einer seit längerer Zeit nicht mehr oder nur noch selten benutzten Wohnung für den Schul...

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung