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2432 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://86-IV-81
  1. 86 IV 81
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    22. Urteil des Kassationshofes vom 8. April 1960 i.S. B. gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 1 StGB. Der Ehemann, dessen Frau von einem andern als Luder bezeichnet wird, ist nicht Verletzter und bedarf daher der Ermächtigung seiner Ehefrau, um gegen den Täter Strafantrag zu stellen. Dazu ermächtigt ist er nicht schon dann, wenn er ...
  2. 92 IV 115
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    30. Urteil des Kassationshofes vom 30. September 1966 i.S. A. gegen B.
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 1 und 177 Abs. 1 StGB. Der Ehemann, dem vorgehalten wird, er habe eine Hure zur Frau, ist Verletzter und daher berechtigt, gegen den Täter Strafantrag zu stellen.
  3. 121 IV 258
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    41. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 25. September 1995 i.S. F. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 1 StGB, Art. 141 aStGB und Art. 141bis nStGB; Forderungsunterschlagung , Strafantragsrecht. Bei der Forderungsunterschlagung ist als Verletzter anzusehen und deshalb zum Strafantrag berechtigt, wer durch die Tat unmittelbar am Vermögen gesc...
  4. 130 IV 97
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    16. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes i.S. X. gegen Y. sowie Obergericht des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde) 6S.278/2003 vom 26. August 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 29 StGB; Beginn des Fristenlaufs der Strafantragsfrist. Die Frist zur Stellung des Strafantrages beginnt erst zu laufen, wenn der Verletzte persönlich, und nicht schon, wenn sein bevollmächtigter Vertreter die Tat und den Täter kennt (E. 2).
  5. 92 IV 1
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    1. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 11. Februar 1966 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 1 und 220 StGB. 1. Eheleute, die wegen Verletzung in der elterlichen Gewalt Strafantrag stellen, handeln nicht aus abgeleitetem, sondern aus eigenem Rechte (Erw. a). 2. Auch kann diesfalls jeder der beiden Ehegatten das Antragsrecht ausüben...
  6. 122 IV 207
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    31. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. August 1996 i.S. L. gegen E. und Staatsanwaltschaft des Kantons Appenzell A.Rh. (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 217 Abs. 1, 28 Abs. 1 StGB; Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Übertragung des Antragsrechts. Für die Übertragung des Strafantragsrechts auf die Behörde oder Stelle, die mit der Wahrung der Interessen der unterhaltsberechtigten Person betrau...
  7. 119 IV 315
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    59. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 20. Dezember 1993 i.S. H. gegen Bürgergemeinde X. und Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 217 Abs. 2 StGB, Vernachlässigung von Unterhaltspflichten, Antragsrecht; Art. 2 Abs. 2 und Art. 339 Ziff. 2 StGB, intertemporales Recht, lex mitior. Die von den Kantonen bezeichneten Behörden und Stellen sind von Gesetzes wegen antragsberechtigt, u...
  8. 111 IV 63
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    18. Urteil des Kassationshofes vom 17. April 1985 i.S. P. X. und H. X. gegen röm.-kath. Kirchgemeinde Spiez (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 179ter Abs. 1 und 28 Abs. 1 StGB. Die Kirchgemeinde ist nicht berechtigt, Strafantrag zu stellen, wenn anlässlich ihrer Gemeindeversammlung ein Teilnehmer die Äusserungen der Votanten ohne deren Einwilligung auf Tonband aufnimmt; sie ist nicht Gesp...
  9. 118 IV 209
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    37. Urteil des Kassationshofs vom 13. Juli 1992 i.S. B. gegen H. und Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 28, Art. 138 Abs. 1 StGB; Strafantrag, Entwendung. Das Recht, Strafantrag zu stellen, steht bei der Entwendung neben dem Eigentümer auch jedem Berechtigten zu, dessen Interessen am Gebrauch der Sache durch deren Wegnahme unmittelbar beeinträchtigt ...
  10. 98 IV 241
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    48. Urteil des Kassationshofes vom 26. Oktober 1972 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt.
    Regeste [D, F, I] Art. 28 Abs. 1 und Art. 141 Abs. 4 StGB; Strafantrag bei Unterschlagung. Derjenige, welchem der Besitz der Urkunde eines auf seinen Namen lautenden Checks nicht übertragen wird, ist nicht zur Stellung des Strafantrages wegen Unterschlagung berechtigt.

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