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122 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://103-IA-199
  1. 103 Ia 199
    Relevanz
    36. Auszug aus dem Urteil vom 9. Februar 1977 i.S. Bertl gegen Deutsche Bau- und Bodenbank AG und Obergericht (II. Zivilkammer) des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Schweiz.-deutsches Vollstreckungsabkommen vom 2. Nov. 1929. Die Vollstreckung eines deutschen Versäumnisurteils, das in Übereinstimmung mit der deutschen Zivilprozessordnung weder eine Sachverhaltsdarstellung noch Entscheidungsgründe enthält, verletzt d...
  2. 87 I 73
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil vom 29. März 1961 i.S. Hagen gegen Gritschneder und Obergericht des Kantons Tlmrgau.
    Regeste [D, F, I] Schweiz./deutsches Vollstreckungsabkommen vom 2. November 1929. Art. 6: Ob ein auf Geldzahlung lautendes Urteil in der Schweiz zu vollstrecken sei, ist von Bundesrechts wegen (Art. 81 Abs. 3 SchKG) im Rechtsöffnungsverfahren zu entscheiden (Erw. 1). Art...
  3. 102 Ia 308
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil vom 19. Mai 1976 i.S. Pfister-Grüebler gegen Firma Obpacher GmbH und Kantonsgericht Schwyz.
    Regeste [D, F, I] Schweiz.-deutsches Vollstreckungsabkommen vom 2. November 1929; Erteilung der definitiven Rechtsöffnung aufgrund eines in Deutschland ergangenen Versäumnisurteils 1. Art. 4 Abs. 3 des Abkommens bezieht sich nur auf die den Rechtsstreit einleitende Ladun...
  4. 98 Ia 314
    Relevanz
    50. Urteil vom 13. Juni 1972 i.S. Wehrli gegen Textilwerk Alpirsbach und Rekursrichter für Schuldbetreibung und Konkurs des Kantonsgerichts St. Gallen.
    Regeste [D, F, I] Schweizerisch-deutsches Vollstreckungsabkommen vom 2. November 1929. Im Anwendungsbereich des Abkommens bietet Art. 59 BV dem Schuldner keinen Schutz (Erw. 1). Begriff der vorbehaltlosen Einlassung auf den Rechtsstreit im Sinne von Art. 2 Ziff. 3 des Ab...
  5. 97 I 250
    Relevanz
    37. Auszug aus dem Urteil vom 16. Juni 1971 i.S. F. gegen D. und Obergericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Haager Übereinkommen vom 15. April 1958 über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen auf dem Gebiete der Unterhaltspflicht gegenüber Kindern. Art. 4 Ziff. 3: Begriff der Versäumnisentscheidung. Kann die ordnungsgemässe Zustellung auch auf a...
  6. 123 III 374
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    58. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 12. Juni 1997 i.S. X. Financial Services GmbH gegen W. (staatsrechtliche Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Lugano-Übereinkommen (Lugü): Überprüfung der Zuständigkeit des urteilenden Gerichts durch das Gericht des Vollstreckungsstaats. Verfahrenseinleitendes Schriftstück im Sinne von Art. 27 Ziff. 2 LugÜ. Wird eine Klage vor Inkrafttreten des Lugano-Übereinko...
  7. 86 I 33
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    6. Urteil vom 24. Februar 1960 i.S. Haniel GmbH gegen Giger und Bezirksgericht Affoltern.
    Regeste [D, F, I] Art. 81 Abs. 3 SchKG. Soweit Staatsverträge über die Vollstreckung gerichtlicher Urteile bestehen, ist im Rechtsöffnungsverfahren zu entscheiden, ob das auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung gerichtete Urteil eines ausländischen Gerichts zur Vollstre...
  8. 81 I 52
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    10. Urteil vom 6. April 1955 i.S. Bühler-Meyer & Co. gegen Tierzin G.m.b.H. und Obergerichtspräsidium des Kantons Appenzell A.Rh.
    Regeste [D, F, I] 1. Staatsrechtliche Beschwerde: Die Verweisung auf Rechtsschriften, die im kantonalen Verfahren eingereicht worden sind, ist keine genügende Begründung (Erw. 1). 2. Abkommen zwischen der Schweiz und Deutschland über die gegenseitige Anerkennung und Voll...
  9. 84 I 119
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    18. Auszug aus dem Urteil vom 11. Juni 1958 i.S. Kreissparkasse Waiblingen gegen Haaker und Obergericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 4 Abs. 1 des Vollstreckungsabkommens mit Deutschland vom 2. November 1929; Art. 493 Abs. 2 OR. 1. Tragweite des Vorbehalts der öffentlichen Ordnung des Vollstreckungsstaates (Erw. 2). 2. Ist die Vorschrift der öffentlichen Beurkundung bestimmter Bü...
  10. 81 IV 81
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    18. Urteil des Kassationshofes vom 6. Mai 1955 i. S. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen Schärer.
    Regeste [D, F, I] Art. 31 Abs. 1 StGB. Nach der Verkündung eines zürcherischen Versäumnisurteils erster Instanz kann der Strafantrag auch dann nicht mehr zurückgezogen werden, wenn es auf Begehren des Verurteilten hin aufgehoben worden ist.

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