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111 V 151
32. Urteil vom 30. Mai 1985 i.S. Arbeitslosenkasse des Kantons Graubünden gegen Coluccello und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
Regeste
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Art. 103 OG, Art. 102 AVIG. Die Arbeitslosenkassen sind nicht zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde legitimiert.
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122 V 372
56. Urteil vom 11. September 1996 i.S. W. gegen Arbeitslosenkasse der Gewerkschaft Bau und Industrie (GBI) und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die Arbeitslosenversicherung
Regeste
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I]
Art. 102 Abs. 1 und 2 AVIG: Beschwerdeberechtigung der Arbeitslosenkassen. Die Arbeitslosenkassen sind nicht berechtigt, gegen Verfügungen der Amtsstellen im kantonalen Verfahren Beschwerde zu führen.
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111 V 387
68. Urteil vom 3. Dezember 1985 i.S. Elmer gegen Öffentliche Arbeitslosenkasse des Kantons Thurgau und Rekurskommission des Kantons Thurgau für die Arbeitslosenversicherung
Regeste
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Art. 31, 42 und 102 Abs. 1 AVIG, Art. 103 lit. a OG. Der Arbeitnehmer ist als Anspruchsberechtigter von einer Verfügung über Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung in seinen schutzwürdigen Interessen betroffen und daher beschwerdelegitimiert. Art...
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110 V 382
62. Auszug aus dem Urteil vom 31. Juli 1984 i.S. Trägerschaft der Industrie-Arbeitslosenkasse Winterthur gegen Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit und Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement
Regeste
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Art. 49 Abs. 1 AlVG, Art. 22 Abs. 3 AlVB, Art. 60 ff. AlVV. - Der Kassenträger haftet nicht nur dann, wenn sich eine Auszahlung materiell als unrichtig erweist (materielle Beanstandung), sondern auch dann, wenn die für die Überprüfung der Rechtmässigkei...
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112 V 55
11. Urteil vom 15. Januar 1986 i.S. Scheu gegen Arbeitslosenkasse des Kantons Zürich und Kantonale Rekurskommission für die Arbeitslosenversicherung, Zürich
Regeste
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I]
Art. 51 ff. AVIG, Art. 74 AVIV: Insolvenzentschädigung. - Der AHV-rechtliche Begriff des massgebenden Lohnes gilt nicht nur für die Bemessung der Arbeitslosen-, Kurzarbeits- und Schlechtwetterentschädigung, sondern auch für die Insolvenzentschädigung (E...
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133 V 637
81. Auszug aus dem Urteil der I. sozialrechtlichen Abteilung i.S. Kantonale Arbeitslosenkasse St. Gallen gegen R. sowie Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 8C_179/2007 vom 25. September 2007
Regeste
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Art. 66 Abs. 4 BGG; Gerichtskosten; Kostenbefreiung. Arbeitslosenkassen fallen nicht unter die Befreiung von Gerichtskosten im Rahmen von Art. 66 Abs. 4 BGG (E. 4).
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119 V 370
53. Auszug aus dem Urteil vom 29. Oktober 1993 i.S. N. gegen Kantonales Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, Bern und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
Regeste
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I]
Art. 47 Abs. 1 AVIG (Geltendmachung der Schlechtwetterentschädigung bei der Arbeitslosenkasse), Art. 69 Abs. 1 AVIV (Meldepflicht über den wetterbedingten Arbeitsausfall bei der kantonalen Amtsstelle). - Der dreimonatige Fristenlauf zur Geltendmachung d...
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107 V 113
24. Urteil vom 10. Februar 1981 i.S. M. gegen Öffentliche Arbeitslosenkasse Thun-Oberland und Versicherungsgericht des Kantons Bern
Regeste
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I]
Art. 9 Abs. 2 AlVB, Art. 13 Abs. 4 und Art. 15 Abs. 1 AlVV. - Begriff des Teilzeitbeschäftigten (Erw. 2b). - Begriff der regelmässigen Beschäftigung eines Teilzeitbeschäftigten (Erw. 3). - Bei Teilzeitbeschäftigung sind 8 2/3 Wochen, während denen der V...
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110 V 30
6. Urteil vom 17. April 1984 i.S. Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit gegen Stadlin und Versicherungsgericht des Kantons Aargau
Regeste
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I]
Art. 51 und 52 Abs. 1 AVIG. Die Insolvenzentschädigung deckt nur Lohnforderungen, die sich auf geleistete Arbeit beziehen, nicht aber Ansprüche bei ungerechtfertigter fristloser Entlassung des Arbeitnehmers.
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107 V 180
39. Urteil vom 25. August 1981 i.S. Levy gegen Arbeitslosenkasse des Christlichen Holz- und Bauarbeiterverbandes der Schweiz und Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden
Regeste
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I]
Art. 36 AlVG und 28 Abs. 2 AlVV. Art. 28 Abs. 2 AlVV findet auch auf den Beruf des Skilehrers Anwendung (Bestätigung der Praxis; Erw. 1). Art. 35 Abs. 1 AlVG, Wiedererwägung formell rechtskräftiger Verfügungen. Rückerstattung zu Unrecht bezogener Arbeit...