Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
 
 
 
392 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://94-IV-85
  1. 94 IV 85
    Relevanz
    23. Urteil des Kassationshofes vom 12. Juni 1968 i.S. Köchli gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Art. 61 Abs. 1 StGB, Art. 102 Ziff. 2 SVG. 1. Frage offen gelassen, ob Art. 102 Ziff. 2 lit. b SVG sich auch auf die Vereitelung der Blutprobe beziehe (Erw. 1). 2. Die Veröffentlichung des Urteils ist sowohl nach Art. 102 Ziff. 2 lit. a SVG wie nach Art...
  2. 90 IV 104
    Relevanz
    22. Urteil des Kassationshofes vom 2. Juli 1964 i.S. Justizdirektion des Kantons Appenzell A.Rh. gegen Büttel.
    Regeste [D, F, I] Art. 102 Ziff. 2 SVG; Veröffentlichung des Strafurteils. Art und Umfang der Veröffentlichung haben sich nach dem Zweck der Massnahme zu richten. Innerhalb der sich daraus ergebenden Schranken sind sie ins richterliche Ermessen gestellt. Das gleiche gilt...
  3. 92 IV 184
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 28. Dezember 1966 i.S. Generalprokurator des Kantons Bern gegen Zysset.
    Regeste [D, F, I] Art. 61 Abs. 1 StGB, Art. 102 Ziff. 2 SVG. 1. Angetrunkenheit am Steuer ist ein so häufiges und gefährliches Vergehen, dass die Veröffentlichung des Urteils zur Abschreckung sowohl des fehlbaren Fahrers wie der übrigen Strassenbenützer im öffentlichen I...
  4. 94 IV 11
    Relevanz
    3. Urteil des Kassationshofes vom 16. Februar 1968 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 41 Ziff. 2 Abs. 1 StGB. 1. Sinn und Zweck der Weisungen, die der Richter dem Verurteilten für das Verhalten während der Probezeit erteilen kann. 2. Der Entzug des Führerausweises und die Weisung, während der Probezeit kein Motorfahrzeug zu führen, ...
  5. 106 IV 5
    Relevanz
    2. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 2. April 1980 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG, Vereitelung der Blutprobe. Bedingter Strafvollzug.
  6. 102 IV 40
    Relevanz
    11. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 23. Februar 1976 i.S. X gegen Generalprokurator des Kantons Bern.
    Regeste [D, F, I] Vereitelung der Blutprobe (Art. 91 Abs. 3 SVG). 1. Wer nach einem Selbstunfall sein schwer beschädigtes Fahrzeug stehen lässt, muss mit einer polizeilichen Untersuchung rechnen, bei der auch eine Blutprobe durchgeführt wird. (Erw. 2a). 2. Abs. 1 und 3 v...
  7. 121 II 134
    Relevanz
    22. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 4. Mai 1995 i.S. S. gegen Rekurskommission für Strassenverkehrssachen des Kantons Thurgau (Verwaltungsgerichtsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 16 Abs. 3 lit. g und 17 Abs. 1 SVG; Vereitelung der Blutprobe, Dauer des Führerausweisentzuges. Die Mindestentzugsdauer von zwei Monaten resp. von einem Jahr (Art. 17 Abs. 1 lit. b und d SVG), vorgesehen für Fahren in angetrunkenem Zustand, gilt ni...
  8. 104 Ib 194
    Relevanz
    33. Urteil vom 10. November 1978 i.S. X. gegen Regierungsrat des Kantons Zürich
    Regeste [D, F, I] Entzug des Führerausweises; Fehlen der gesetzlichen Grundlage. Die Vereitelung der Blutprobe im Sinne von Art. 91 Abs. 3 SVG stellt mangels gesetzlicher Grundlage keinen Entzugsgrund dar.
  9. 117 IV 297
    Relevanz
    54. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. September 1991 i.S. H. gegen Generalprokurator des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 41 und Art. 63 StGB; Art. 91 SVG. Die Gleichstellung einer Verurteilung wegen Vereitelung einer Blutprobe mit einer solchen wegen Fahrens in angetrunkenem Zustand hinsichtlich der Strafzumessung und in bezug auf die Frage der Gewährung des bedingte...
  10. 103 IV 49
    Relevanz
    12. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. April 1977 i.S. G. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Graubünden
    Regeste [D, F, I] Art. 91 Abs. 3 SVG. Vereitelung der Blutprobe. Das Widersetzen oder Entziehen ist vollendet, sobald die unverzügliche Entnahme der Blutprobe verhindert wird.

Suchtipp

Um das exakte Vorkommen eines Wortes zu garantieren, setzen Sie direkt davor ein Pluszeichen (+).
Beispiel: Werbeverbot +Fernsehverordnung