Wichtiger Hinweis:
Diese Website wird in älteren Versionen von Netscape ohne graphische Elemente dargestellt. Die Funktionalität der Website ist aber trotzdem gewährleistet. Wenn Sie diese Website regelmässig benutzen, empfehlen wir Ihnen, auf Ihrem Computer einen aktuellen Browser zu installieren.
-
142 II 243
19. Auszug aus dem Urteil der II. öffentlich-rechtlichen Abteilung i.S. A. gegen Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) (Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten) 2C_739/2015 vom 25. April 2016
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 3 lit. a, Art. 33 FINMAG; Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 35, Art. 61 VwVG; Art. 9 Abs. 2 aBankV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 14 Ziff. 3 lit. g UNO-Pakt II. Verfahren auf Erlass eines finanzmarktrechtlichen Berufsverbots; Selbstbelastungsverbot. Eine im Verf...
-
97 II 244
36. Auszug aus dem Urteil der I. Zivilabteilung vom 28. September 1971 i.S. Lehmann und Mitbeteiligte gegen The Northern Assurance Company Ltd.
Regeste
[
D,
F,
I]
Motorfahrzeughaftpflicht und Versicherung. Art. 75 SVG, Strolchenfahrten. Haftet der Halter nach Abs. 1 dieser Bestimmung, so hat der Geschädigte im Rahmen der vertraglichen Versicherungsdeckung ein Forderungsrecht unmittelbar gegen den Versicherer (Erw...
-
115 Ia 234
43. Auszug aus dem Urteil der I. öffentlichrechtlichen Abteilung vom 15. März 1989 i.S. K. und Mitbeteiligte sowie S. und Mitbeteiligte gegen Kanton St. Gallen (staatsrechtliche Beschwerde)
Regeste
[
D,
F,
I]
Moderne Fortpflanzungsmedizin (künstliche Insemination und In-vitro-Fertilisation); Grossratsbeschluss des Kantons St. Gallen über Eingriffe in die Fortpflanzung beim Menschen (GRB); persönliche Freiheit, Art. 8 und 12 EMRK, Art. 2 ÜbBest. BV, Forschung...
-
126 V 461
77. Auszug aus dem Urteil vom 22. Dezember 2000 i. S. N. gegen IV-Stelle des Kantons Zürich und Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 4 und 16 IVG: Invaliditätsbedingt verzögerte erstmalige berufliche Ausbildung. Das Gesetz verlangt nicht Kontemporalität von Gesundheitsschaden und Erwerbsunfähigkeit.
-
103 Ib 82
16. Urteil des Kassationshofes vom 20. Juni 1977 i.S. Widmer gegen Jugendstaatsanwalt des Kantons Zürich
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 93bis Abs. 2 und Art. 93ter Abs. 2 StGB. Jugendliche, die zur Durchführung einer Erziehungsmassnahme gestützt auf Art. 93bis Abs. 2 StGB in eine Arbeitserziehungsanstalt eingewiesen wurden, sich aber der Anstaltsdisziplin beharrlich widersetzen, dü...
-
113 IV 17
6. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. März 1987 i.S. S. gegen Jugendstaatsanwaltschaft des Kantons Bern (Nichtigkeitsbeschwerde)
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 93 Abs. 1 StGB. Änderung einer Massnahme. 1. Die urteilende Behörde (dazu E. 2b) kann eine früher angeordnete jugendstrafrechtliche Massnahme nicht nur ändern, solange der Jugendliche noch strafunmündig ist; eine Änderung der Massnahme kann vielmeh...
-
96 V 32
8. Auszug aus dem Urteil vom 11. Februar 1970 i.S. Bundesamt für Sozialversicherung gegen Stamm und Verwaltungsgericht des Kantons Bern
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 16 Abs. 2 lit. c IVG: Erstmalige berufliche Ausbildung. Über den Begriff der Weiterausbildung.
-
92 IV 122
32. Urteil des Kassationshofes vom 27. Oktober 1966 i.S. Jugendamt des Kantons Zürich gegen W.
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 98 StGB. Ob die Straftat eines Jugendlichen als Verbrechen, Vergehen oder Übertretung zu würdigen ist und wann sie verjährt, beurteilt sich nach den Bestimmungen des allgemeinen Strafrechts.
-
104 Ib 269
43. Urteil des Kassationshofes vom 4. September 1978 i.S. G. gegen Jugendamt des Kantons Zürich
Regeste
[
D,
F,
I]
Jugendstrafrecht. Art. 94 Ziff. 2 Abs. 1 StGB lässt die Rückversetzung in eine Anstalt zu, wenn der bedingt Entlassene während der Probezeit strafbare Taten begeht.
-
105 V 145
35. Auszug aus dem Urteil vom 28. August 1979 i.S. Hälg gegen Ausgleichskasse des Kantons St. Gallen und Versicherungsgericht des Kantons St. Gallen
Regeste
[
D,
F,
I]
Art. 5 Abs. 5 Satz 2 und Art. 90 Abs. 3 und 4 IVV. Keine Anpassung einer Kostengutsprache an das ungünstigere neue Recht, wenn die Anpassung den Erfolg einer laufenden Eingliederungsmassnahme gefährden würde.