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385 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://119-III-22
  1. 112 III 100
    Relevanz
    24. Auszug aus dem Urteil der II. Zivilabteilung vom 29. Mai 1986 i.S. A. und S. gegen B. (Berufung)
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsklage; Art. 109 SchKG. Bei Beurteilung einer Widerspruchsklage ist - wenn nach dem kantonalen Recht dem Urteil der Sachverhalt zur Zeit der Urteilsfällung zugrunde gelegt wird - auf die Eigentumsverhältnisse zur Zeit der Urteilsfällung in de...
  2. 110 III 24
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 11. April 1984 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Pfändung eines compte-joint . Ein compte-joint als solches lässt nicht auf eine bestimmte Ausgestaltung des Verhältnisses der Kontoinhaber untereinander (Innenverhältnis) schliessen; bei der Pfändung eines solchen Guthabens sind die Bestimmungen der Ver...
  3. 114 III 92
    Relevanz
    27. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 10. Februar 1988 i.S. Bank X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Anmeldung des Drittanspruchs an arrestierten und in der Folge gepfändeten Vermögenswerten; Frage der Rechtzeitigkeit (Art. 107 Abs. 4 SchKG). Die Pflicht, seinen Anspruch an arrestierten oder gepfändeten Vermögenswerten rechtzeitig beim Betreibungsamt a...
  4. 107 III 118
    Relevanz
    28. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 5. Oktober 1981 i.S. Bundesrepublik Deutschland (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Widerspruchs- und Anfechtungsklage. 1. Zur Beurteilung einer Widerspruchsklage ist ausschliesslich der schweizerische Richter zuständig (E. 2). 2. Die Widerspruchsklage kann auch damit begründet werden, der Ansprecher habe den streitigen Gegenstand durc...
  5. 108 III 15
    Relevanz
    7. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 16. April 1982 i.S. Rudin (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Art. 113 SchKG enthält lediglich eine Ordnungsvorschrift, welche auf die Gültigkeit der Pfändung keinen Einfluss hat. Doch dürfen bis zur Zustellung der Pfändungsurkunde keine Betreibungshandlungen vorgenommen werden.
  6. 127 III 572
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    98. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 15. Oktober 2001 i.S. A. gegen Obergericht des Kantons Thurgau als kantonale Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Einkommenspfändung (Art. 93 Abs. 1 SchKG). Der Gläubiger, der die Pfändungsurkunde anfechten will, weil er mit dem Ermessensentscheid des Betreibungsamtes betreffend das Existenzminimum des Schuldners nicht einverstanden ist, hat innert zehn Tagen seit ...
  7. 112 III 14
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    5. Auszug aus dem Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 12. Juni 1986 i.S. X. (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Vollzug der Pfändung bei Abwesenheit des Schuldners. Findet sich der Schuldner zum ordnungsgemäss angekündigten Pfändungsvollzug nicht ein, ist das Betreibungsamt befugt, die Pfändung in seiner Abwesenheit zu vollziehen, indem es Vermögenswerte, von den...
  8. 80 III 86
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    17. Entscheid vom 22. Juni 1954 i. S. Plattner.
    Regeste [D, F, I] Arrestvollzug bei gattungsmässiger Umschreibung der Gegenstände im Arrestbefehl ( Depots und Guthaben ). Erweist es sich im Laufe der Arrestbetreibung, dass keine zur angegebenen Gattung gehörenden Gegenstände vorhanden sind, so ist der Arrest als erfol...
  9. 107 III 78
    Relevanz
    19. Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 25. August 1981 i.S. Schweizerische Eidgenossenschaft und Kanton Zürich (Rekurs)
    Regeste [D, F, I] Lohnpfändung, Inhalt der Pfändungsurkunde. Es verstösst nicht gegen Bundesrecht, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde das Betreibungsamt dazu verhält, bei einer Lohnpfändung in der Pfändungsurkunde den Namen des Arbeitgebers des Schuldners anzugeben.
  10. 81 III 54
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    16. Entscheid vom 28. April 1955 i.S. Gut.
    Regeste [D, F, I] Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). Meldepflicht des Dritten. Anmeldung eines Pfandanspruchs nach gerichtlicher Abweisung des zunächst angemeldeten Eigentumsanspruchs. Verwirkung des Widerspruchsrechts wegen arglistiger Verzögerung der Anmeldung.

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