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162 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://144-III-425
  1. 128 III 380
    Relevanz
    69. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Ausgleichskasse des Kantons Zug (Beschwerde) 7B.91/2002 vom 9. August 2002
    Regeste [D, F, I] Art. 70 Abs. 1 und Art. 88 Abs. 1 SchKG; Art. 1 Abs. 2 und Art. 8 Abs. 2 VFRR (SR 281.31); Fortsetzung der Betreibung in einem andern Betreibungskreis. Rechtmässigkeit der Anleitung der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts im Formular...
  2. 126 III 476
    Relevanz
    81. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 2. Oktober 2000 i.S. A. (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Rückzug einer Betreibung durch den Gläubiger (Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG). Hat der Gläubiger die Betreibung zurückgezogen, darf das Betreibungsamt Dritten keine Kenntnis von der Betreibung geben. Dabei spielt es keine Rolle, wann der Rückzug erfolgt, i...
  3. 129 III 284
    Relevanz
    47. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. A. und B. (Beschwerde) 7B.269/2002 / 7B.270/2002 vom 21. März 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 8a Abs. 3 lit. c SchKG; Rückzug einer Betreibung durch den Gläubiger. Betreibungen, welche vom Nachlassvertrag erfasste Forderungen betreffen und mit dessen Bestätigung dahinfallen, können zurückgezogen werden, sofern die notwendige Erklärung des G...
  4. 135 III 503
    Relevanz
    74. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Betreibungsamt Basel-Stadt (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_244/2009 vom 9. Juli 2009
    Regeste [D, F, I] Art. 8a SchKG; Einsicht in Protokolle und Register. Einem nicht betreibenden Gläubiger kann Einsicht in das Protokoll und die Belege des Pfändungsvollzuges in anderen Betreibungen gewährt werden, um gegenüber dem Schuldner das Begehren der Konkurseröffn...
  5. 131 III 136
    Relevanz
    17. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Kon-kurskammer i.S. X. (SchKG-Beschwerde) 7B.208/2004 vom 13. Dezember 2004
    Regeste [D, F, I] Art. 16 SchKG, Art. 1 GebV SchKG, Art. 9 Abs. 2 und 99 Abs. 2 VZG; Neuschätzung des Grundstücks durch Sachverständige; Gebührenpflicht. Beim Entscheid der Aufsichtsbehörde über den massgeblichen Schätzwert des Grundstücks nach Neuschätzung durch Sachver...
  6. 126 III 490
    Relevanz 15%
    85. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer vom 30. August 2000 i.S. Betreibungsamt Z. (Beschwerde)
    Regeste [D, F, I] Art. 27 der Gebührenverordnung zum SchKG (GebV SchKG; SR 281.35). Die Verrichtungen des Betreibungsamtes im Zusammenhang mit der Verwaltung eines Grundstücks werden durch die in Art. 27 Abs. 1 GebV SchKG festgelegte Pauschalgebühr abschliessend abgegolt...
  7. 138 III 443
    Relevanz 15%
    65. Auszug aus dem Urteil der II. zivilrechtlichen Abteilung i.S. X. gegen Konkursamt Berner Jura-Seeland (Beschwerde in Zivilsachen) 5A_741/2011 vom 13. Juni 2012
    Regeste [D, F, I] Art. 47 GebV SchKG; Entgelt der Konkursverwaltung für anspruchsvolle Verfahren. Voraussetzungen zur Annahme eines anspruchsvollen Konkursverfahrens (E. 2).
  8. 129 III 478
    Relevanz 15%
    76. Auszug aus dem Urteil der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer i.S. Bank K. (Beschwerde) 7B.40/2003 vom 11. Juni 2003
    Regeste [D, F, I] Art. 29 der Gebührenverordnung zum SchKG (GebV SchKG). Die Gebühren für die Aufstellung des Lastenverzeichnisses und für die Festsetzung der Steigerungsbedingungen sind auch dann pro Grundstück zu entrichten, wenn das Betreibungsamt mehrere Grundstücke ...
  9. 92 I 5
    Relevanz 15%
    2. Auszug aus dem Urteil vom 9. März 1966 i.S. Scheller AG gegen Kanton Zürich und Obergericht des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Grundbuchgebühren. Rechtsungleiche Behandlung. Art. 4 BV. Eine Ordnung, wonach die Grundbuchgebühr für die Vormerkung der Miete und Pacht 1 bis 2,5‰ der Summe der während der Vormerkungsdauer zu bezahlenden Miet- oder Pachtzinse beträgt, während die Geb...
  10. 99 III 4
    Relevanz 15%
    2. Entscheid vom 24. September 1973 i.S. Ch.
    Regeste [D, F, I] Betreibungsfähigkeit. Betreibungsfähig ist nur, wer nach Massgabe des Zivilrechts handlungsfähig ist. Das Betreibungsbegehren eines Urteilsunfähigen darf der Betreibungsbeamte zurückweisen (Erw. 3).

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