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719 ähnliche Leitentscheide gefunden für atf://114-IV-23
  1. 143 IV 27
    Relevanz
    5. Auszug aus dem Urteil der Strafrechtlichen Abteilung i.S. Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich gegen X. (Beschwerde in Strafsachen) 6B_1293/2015 vom 28. September 2016
    Regeste [D, F, I] Art. 285a ff. und Art. 298a ff. StPO; verdeckte polizeiliche Beteiligung an der Kommunikation in Chatforen im Internet zwecks Aufklärung von Straftaten, insbesondere von sexuellen Handlungen mit Kindern. Erfordernis der richterlichen Genehmigung? Hinwei...
  2. 87 IV 126
    Relevanz
    30. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 17. November 1961 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 203, 205 StGB. Die beiden Bestimmungen stehen zueinander im Verhältnis der Idealkonkurrenz.
  3. 89 IV 129
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 5. Juli 1963 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Landschaft.
    Regeste [D, F, I] Art. 203 StGB. Nacktes Baden und Sonnen an Spaziergängern zugänglichen Orten gilt als öffentliche unzüchtige Handlung.
  4. 104 IV 88
    Relevanz
    25. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Februar 1978 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 Abs. 1 StGB, unzüchtige Handlungen mit einem Kinde. Bejaht im Fall eines überraschenden Griffs gegen die Brüste einer halbwüchsigen Unbekannten.
  5. 97 IV 25
    Relevanz
    6. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 14. Januar 1971 i.S. Vago gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 2 StGB. Unzüchtige Handlung. Umstände, unter denen das Bestasten der Brust eines 12-bis 13jährigen Mädchens unzüchtig ist.
  6. 87 IV 122
    Relevanz
    29. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 27. Oktober 1961 i.S. Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn gegen X.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 StGB. Das blosse Aneinanderreiben der männlichen Geschlechtsteile ist keine beischlafsähnliche, sondern eine andere unzüchtige Handlung im Sinne des Art. 191 Ziff. 2 StGB.
  7. 90 II 269
    Relevanz
    31. Urteil der II. Zivilabteilung vom 23. Oktober 1964 i.S. M. gegen K.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage 1. Bei unzüchtigem Lebenswandel der Mutter im Sinne von Art. 315 ZGB sind die Klagparteien zum Nachweis zuzulassen, das Kind stamme vom Beklagten ab (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Dieser positive Beweis der Vaterschaft kann durch...
  8. 82 II 268
    Relevanz
    39. Urteil der II. Zivilabteilung vom 12. Juli 1956 i.S. H. c. Sch.
    Regeste [D, F, I] Vaterschaftsklage; Art. 315 ZGB. Aus unzüchtigem Lebenswandel vor der Empfängniszeit darf auf ebensolches Verhalten während derselben nur geschlossen werden, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte in dieser Zeit vorliegen.
  9. 86 IV 177
    Relevanz
    44. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 12. Juli 1960 i.S. X. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn.
    Regeste [D, F, I] Art. 191 Ziff. 1 StGB; Unzucht mit einem Kinde. Die immissio inter femora ist eine beischlafsähnliche Handlung.
  10. 81 IV 124
    Relevanz
    26. Auszug aus dem Urteil des Kassationshofes vom 6. Mai 1955 i.S. S. gegen Staatsanwaltschaft des Kantons Schwyz.
    Regeste [D, F, I] Art. 335 Ziff. 1 Abs. 1 StGB. Die Kantone können nicht die einfache widernatürliche Unzucht als Übertretung mit Strafe bedrohen.

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