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Regeste

Art. 100 Abs. 1 lit. b Ziff 3 OG, Art. 60 AsylG, Niederlassungsabkommen vom 13. Dezember 1930 zwischen der Schweiz und der Türkischen Republik; anerkannter Flüchtling, Niederlassungsbewilligung, Anspruch auf Kantonswechsel, Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde.
Aus Art. 60 Abs. 2 AsylG lässt sich kein Anspruch auf Kantonswechsel herleiten. Hingegen finden Niederlassungsabkommen zwischen der Schweiz und dem Heimatstaat auf in der Schweiz niedergelassene Flüchtlinge Anwendung, weshalb vorliegend ein Anspruch auf Kantonswechsel besteht. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist daher zulässig (E. 2).
Voraussetzungen, unter denen einem Flüchtling mit Niederlassungsbewilligung, der sich auf einen Niederlassungsvertrag berufen kann, der Kantonswechsel verweigert werden darf. Da die dem Flüchtling vorgehaltene Arbeitsscheu die Ausweisung nicht zu rechtfertigen vermöchte, wurde der Kantonswechsel vorliegend zu Unrecht verweigert (E. 3).

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références

Article: Art. 60 AsylG, Art. 60 Abs. 2 AsylG