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Regeste

Art. 85 lit. a OG; Finanzreferendum; Renovation und Umbau der Militärkaserne in der Stadt Zürich.
1. Vereinigung der staatsrechtlichen Beschwerden (E. 1).
2. Verhältnis zwischen der staatsrechtlichen Beschwerde gemäss Art. 84 Abs. 1 lit. a OG wegen Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung und der Stimmrechtsbeschwerde nach Art. 85 lit. a OG (E. 2b/dd).
Mit der Stimmrechtsbeschwerde kann geltend gemacht werden, eine Kreditvorlage sei unvollständig, auch wenn die Ausgabe ohnehin dem Referendum untersteht, dies jedenfalls dann, wenn sich die Unvollständigkeit im Abstimmungsergebnis auswirken kann oder wenn die Kosten eines Projekts in einen gebundenen und einen nicht gebundenen Teil zerlegt worden sind (E. 2b/cc).
3. Neue und gebundene Ausgaben; Rechtsprechung des Bundesgerichts, Recht und Praxis des Kantons Zürich (E. 4a bis c).
Ein durch Abgrenzung im Einzelfall noch zu bestimmender Teil der vorgesehenen Aufwendungen dient allein dem Unterhalt der Gebäude, welche aufgrund verschiedener Willensäusserungen des Gesetzgebers und des Stimmvolkes zu erhalten und für öffentliche Zwecke zu nutzen sind (E. 4d).
4. Aufteilung eines Objektkredites in gebundene und neue Ausgaben: Zulässigkeit der Aufteilung (E. 5a) und der vom Kanton angewandten Kriterien (E. 5b); Folgen dieser Aufteilung für das Projekt, wenn der Kredit für die neuen Ausgaben verweigert wird (E. 5b/dd).
Prüfung der von den Beschwerdeführern in bezug auf die Aufteilung vorgebrachten Rügen (E. 5c).

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références

Article: Art. 85 lit. a OG, Art. 84 Abs. 1 lit. a OG