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Regeste

Widerrechtliche Verletzung der Persönlichkeit durch eine Presseäusserung; Feststellungsanspruch (Art. 28 und 28a ZGB).
1. Wenn eine Zeitung eine Stellungnahme der betroffenen Person als Leserbrief veröffentlicht hat, entfällt dadurch der Anspruch auf Feststellung, dass die Zeitung mit einem Artikel jemanden in seiner Persönlichkeit durch unwahre Behauptungen verletzt hat, nicht (E. 2a).
2. Ob ein bestimmter Ausdruck in einer Pressemitteilung ehrverletzend ist oder nicht, bestimmt sich nach dem Sinn, der diesem Ausdruck aufgrund des gesamten Zusammenhangs zukommt. Die Verletzung in der beruflichen Ehre genügt für das Vorliegen einer widerrechtlichen Persönlichkeitsverletzung (E. 4).

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références

Article: Art. 28 und 28a ZGB