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Regeste

Arbeitsvertrag; ungerechtfertigte fristlose Auflösung; Verwarnung.
Das Gericht entscheidet unter Würdigung sämtlicher Umstände über das Vorliegen wichtiger Gründe. Die Rechtsprechung kann deshalb nicht starre Regeln über Anzahl und Inhalt der Verwarnungen aufstellen, deren Missachtung durch den Arbeitnehmer eine fristlose Entlassung zu rechtfertigen vermag (E. 1).
Ungerechtfertigte Entlassung im beurteilten Fall trotz vorheriger Verwarnung (E. 2).