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Regeste

Art. 17 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2 Sätze 1 und 2 und Art. 7 Abs. 1 ANAG; Art. 3 ff. FZA, Art. 4 und 5 VEP; Entlassung aus der eidgenössischen Kontrolle. Art. 17 Abs. 2 Satz 2 ANAG; Beginn des Fristenlaufes. Freizügigkeitsabkommen; Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung?
Gegen den Beschwerdeentscheid des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes betreffend die Entlassung aus der eidgenössischen Kontrolle ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht nur zulässig, sofern sich aus dem Bundesrecht oder aus einer zwischenstaatlichen Vereinbarung ein Anspruch auf die Niederlassungsbewilligung ableiten lässt (E. 2).
Auslegung von Art. 17 Abs. 2 Satz 2 ANAG: Damit der ausländische Ehegatte einen Anspruch auf eine Niederlassungsbewilligung erwirbt, muss der niedergelassene andere Ehegatte während der ganzen fünfjährigen Dauer des ehelichen Zusammenlebens in der Schweiz im Besitze einer Niederlassungsbewilligung gewesen sein (E. 3).
Die Erteilung der Niederlassungsbewilligung an ausländische Ehegatten niedergelassener Ausländer richtet sich nach wie vor nach Art. 17 Abs. 2 ANAG und bildet auch für die unter das Freizügigkeitsabkommen fallenden Personen nicht Gegenstand dieses Abkommens (E. 4).

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