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Regeste a

Art. 34, 37, 40 StGB; Wahl der Sanktionsart.
Nach der Konzeption des neuen Rechts stellt die Geldstrafe im Bereich der leichteren und mittleren Kriminalität die Hauptsanktion dar. Geldstrafe und gemeinnützige Arbeit sind gegenüber der Freiheitsstrafe mildere Sanktionen (E. 4).

Regeste b

Art. 34, 41 StGB; Anwendungsbereich und Bemessung der Geldstrafe; Eingriff ins Existenzminimum.
Aus dem Umstand, dass der Beurteilte Sozialhilfe bezieht, kann nicht von vornherein geschlossen werden, dass eine Geldstrafe nicht vollzogen und auf eine kurze unbedingte Freiheitsstrafe erkannt werden kann (E. 5).

Regeste c

Art. 37 StGB; gemeinnützige Arbeit.
Systematische Darstellung von Anwendungsbereich und Vollzug der gemeinnützigen Arbeit (E. 6).

Regeste d

Art. 42 StGB; bedingter Strafvollzug.
Die Verurteilung wegen rechtswidrigen Verweilens im Land erlaubt nicht die Stellung einer schlechten Prognose, wenn dem Beurteilten in der Zwischenzeit eine Aufenthaltsbewilligung erteilt worden ist und er sich mithin rechtmässig in der Schweiz aufhält (E. 7).

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références

Article: Art. 34, 37, 40 StGB, Art. 34, 41 StGB, Art. 37 StGB, Art. 42 StGB