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Regeste

Art. 1 Abs. 1 des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen; Anerkennung des Status der Staatenlosigkeit für Personen der kurdischen Minderheit der Ajanib der Provinz al-Hasaka in Syrien und vorläufige Aufnahme in der Schweiz; Bedingungen.
Definition des Status der Staatenlosigkeit gemäss dem Übereinkommen und der Rechtsprechung (E. 5). Position des Bundesverwaltungsgerichts (E. 6). Bestätigung der fehlenden syrischen Staatsbürgerschaft, da die Möglichkeit des Erwerbs dieser Staatsbürgerschaft nicht genügt (E. 7). Die Bedingung der "vernünftigen Gründe" ("raisons valables"), aufgrund welcher nicht alle Schritte zum Erwerb der Staatsbürgerschaft unternommen werden oder worden sind, zielt auf die Verhinderung des Missbrauchs. Die vernünftigen Gründe sind nicht begrenzt auf die Verfolgungsgründe, welche zur Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft führen. Vorliegend hat der Beschwerdeführer Syrien nicht absichtlich vor Erhalt der syrischen Staatsbürgerschaft verlassen, um als staatenlos anerkannt zu werden (E. 8). Da der Beschwerdeführer in der Schweiz vorläufig aufgenommen wurde, kann von ihm nicht verlangt werden, sich jetzt nach Syrien zu begeben, um das Einbürgerungsverfahren abzuschliessen (E. 9). Gewährung des Status der Staatenlosigkeit.