Regeste
Liquidation eines Anlagefonds, Aktivlegitimation des Sachwalters.
1. Art. 12, 45 und 46 AFG . Berechtigung des Sachwalters, zum Anlagefonds gehörende Schadenersatzforderungen gerichtlich geltend zu machen. Auslegung des Gesetzes nach seinem Wortlaut, Sinn und Zweck; Bedeutung der Gesetzesmaterialien (Erw. 1-3).
2. Befugnis des Sachwalters, Prozesse über Ansprüche, die durch Schädigung des Anlagefonds entstehen, im eigenen Namen zu führen (Erw. 4).