Regeste
Kaufvertrag; Beschränkung der Sachgewährleistung des Verkäufers ( Art. 197 und 199 OR ).
Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Stellvertretung (E. 1).
Die Wegbedingung der Gewährleistung verbietet es dem Käufer, als notwendige Grundlage des Vertrages das Vorhandensein von Sacheigenschaften anzusehen, für die keine Haftung übernommen wurde (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2 und 3).
Gültigkeit einer Freizeichnungsklausel unter dem Gesichtspunkt von Art. 199 OR (E. 4).
Auslegung einer die Gewährleistung des Verkäufers einschränkenden Klausel nach dem Vertrauensprinzip (E. 5).