Regeste
1. Art. 159 StGB, ungetreue Geschäftsführung. Schädigungsvorsatz (Erw. 1).
2. Art. 110 Ziff. 5 Abs. 1, 251 StGB , Urkunde. Einer die Buchhaltung betreffenden und an die Revisionsstelle einer AG gerichteten sog. Vollständigkeitserklärung (hier: über Haftung für fremde Verbindlichkeiten) kommt nicht nur Beweisbestimmung, sondern auch Beweiseignung und damit Urkundencharakter zu (Erw. 2).