Avis important:
Les versions anciennes du navigateur Netscape affichent cette page sans éléments graphiques. La page conserve cependant sa fonctionnalité. Si vous utilisez fréquemment cette page, nous vous recommandons l'installation d'un navigateur plus récent.
 

Regeste

1. In welchem Falle sind die schweizerischen Gerichte zuständig, Nebenfolgen (insbesondere Unterhaltsansprüche der Kinder) einer im Ausland ausgesprochenen Ehescheidung zu beurteilen? (Erw. 2).
2. Zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen der Kinder nach Art. 156 Abs. 2 ZGB sind in einem vom ausländischen Scheidungsprozess getrennten Nachverfahren auch die Kinder selbst legitimiert, ebenso zu einer diese Ansprüche betreffenden Abänderungsklage nach Art. 157 ZGB: beides jedenfalls in bezug auf den Unterhalt von der Klageanhebung an. (Erw. 3).
3. Solche Ansprüche bzw. höhere Ansprüche können grundsätzlich nicht mit Rückwirkung auf die Zeit vor der Klageanhebung geltend gemacht werden. (Erw. 4).

contenu

document entier
regeste: allemand français italien

références

Article: Art. 156 Abs. 2 ZGB, Art. 157 ZGB