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Regeste

Gerichtsstand des Erfüllungsortes nach Art. 5 Ziff. 1 LugÜ; selbständiger Zuständigkeitsentscheid; Abstellen auf die Behauptungen der klagenden Partei.
Ist die von der klagenden Partei behauptete, aber von der Gegenpartei bestrittene Vereinbarung eines Erfüllungsortes nur relevant für den Entscheid über die Gerichtszuständigkeit und nicht für die Beurteilung der Begründetheit der Klage, so darf nicht einfach auf die Darstellung der klagenden Partei abgestellt werden, sondern es ist darüber - soweit nötig - ein Beweisverfahren durchzuführen.