PUBLIZITÄTSPRINZIP

  
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betrifft die Öffentlichkeit von öffentlichen Registern; für das Prinzip, von dem das allgemein verfügbare Zugangsrecht herrührt, amtliche Dokumente anzusehen und Auskunft über deren Inhalt zu verlangen siehe TRANSPARENZPRINZIP; für die Öffentlichkeit des Verfahrens siehe ÖFFENTLICHKEIT DES VERFAHRENS
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ALLGEMEINER JURISTISCHER BEGRIFF