TRANSPARENZPRINZIP

  
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Prinzip, von dem das allgemein verfügbare Zugangsrecht herrührt, amtliche Dokumente anzusehen und Auskunft über deren Inhalt zu verlangen; für die Öffentlichkeit von öffentlichen Registern siehe PUBLIZITÄTSPRINZIP; für die Öffentlichkeit des Verfahrens siehe ÖFFENTLICHKEIT DES VERFAHRENS
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ALLGEMEINER JURISTISCHER BEGRIFF